Pressemitteilungen 2013

Unabhängige Patientenberatung Schwaben geht in die zweite Runde

München, 18.12.2013

Auch in den Jahren 2014 und 2015 finden Ratsuchende aus Augsburg und der Region Schwaben Unterstützung durch die Unabhängige Patientenberatung Schwaben. Sie können sich weiterhin montags in der Zeit zwischen 9 Uhr und 12 Uhr persönlich und telefonisch beraten lassen.Ab Mittwoch, den 08.01.2014, wird es sogar eine zweite wöchentliche Beratungszeit geben! 

 

Die Beratung umfasst z.B.:

- Aufklärung über Patientenrechte

- Hilfe bei Verdacht auf Aufklärungs- und Behandlungsfehler

- Vermittlung von Kontakten zu anderen Einrichtungen oder Betroffenen

- Informationen zu Vorsorgeformen
  (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung)

- Orientierungshilfe im Gesundheitswesen.

Zum Sommer 2012 wurde  das Beratungsangebot als befristetes Projekt einge-richtet  und die Versorgung in der Region damit zunächst bis zum 31.12.2013 sichergestellt. Das Bayerische Gesundheitsministerium verlängert seine Förderung und unterstützt die Patientenberatung in Schwaben nun mit knapp 32.000 Euro. Damit ist das Beratungsangebot für die kommenden beiden Jahre gesichert und kann weiter ausgedehnt werden.  Frau Dr. Hartl, die Patientenbeauftragte des Bayerischen Gesundheitsministeriums, hatte sich persönlich zusammen mit den beiden Trägern, Sozialverband VdK Bayern - Bezirksgeschäftsstelle Schwaben und dem Gesundheitsladen München e.V., dafür eingesetzt.

Ab 08. Januar 2014 sind immer mittwochs zwischen 13 Uhr und 16 Uhr zusätzlich zu den Montagen auch telefonische Beratungen möglich.

Unabhängige Patientenberatung Schwaben

Afrawald 7,                   86150 Augsburg
Tel.:                                0821 – 209 203 71
Fax:                                089 – 725 04 74
Mail:                              schwaben(at)gl-m.de

Sprechzeiten:
montags          9.00 – 12.00 Uhr             (persönlich und telefonisch)
mittwochs   13.00 – 16.00 Uhr            (nur telefonisch)

Das Beratungsangebot kann kostenfrei in Anspruch genommen werden und unter-liegt keinen Vorgaben von Dritten, wie z.B. Krankenkassen oder Ärztinnen und Ärzten. Im Zentrum stehen die Fragen und Problemstellungen der Ratsuchenden. Die Räume sind barrierefrei zugänglich.

Die Pressemitteilung als pdf finden Sie hier

 

 

Achtung Frist läuft !

Schuldenerlass in der Krankenversicherung für Nichtversicherte bis 31.12.2013 möglich

 

München, 18.10.2013

 

Seit August 2013 gilt im Bereich der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung das sogenannte Beitragsschuldengesetz für bisher Nichtversicherte. Personen, die bis zum Jahresende Versicherungsschutz bei ihrer Krankenkasse beantragen, bekommen ihre Beitragsschulden seit Einführung der Versicherungspflicht 2007 bzw. 2009 erlassen.
„Am meisten profitieren vom Schuldenerlass Personen, die sich trotz bestehender Versicherungspflicht noch nicht krankenversichert haben“, so Patientenberaterin Schulte – Bocholt vom Gesundheitsladen München e.V. Auch ehemals nicht versicherte Personen, die sich bis zum 31.07.2013 bei einer Krankenkasse gemeldet haben, sollen die Beitragsschulden einschließlich der Säumniszuschläge erlassen bekommen, wenn sie sich auf die Zeit zwischen 01.04.2007 und dem Meldetag bei der Kasse beziehen. „Erlassfähig sind darüber hinaus noch nicht gezahlte Kosten der Zwangsvollstreckung, Gebühren und Zinsen“, ergänzt Schulte – Bocholt. Bereits gezahlte Beitragsrückstände werden allerdings nicht erstattet. Intension des neuen Gesetzes ist die Realisierung eines Krankenversicherungsschutzes für alle Bürger. Bisher Nichtversicherte sollen nochmals einen Anreiz erhalten, sich für
das Kostenrisiko Krankheit abzusichern, ohne gleich mit einem Schuldenberg zu starten. Ab kommendem Jahr können bisher Nichtversicherte nur noch mit einer Beitragsreduktion statt einem Schuldenerlass rechnen. Die dann anfallenden monatlichen Beitragsschulden seit Einführung der Versicherungspflicht 2007 liegen dann bei rund
40 € monatlich zuzüglich Säumniszuschläge.
Weitere Informationen zum Beitragsschuldengesetz hat der Gesundheitsladen in einem
Infoblatt zusammengestellt, welches unter www.gl-m.de herunter geladen werden kann.

 

Die Pressemitteilung als pdf finden Sie hier

 

Sicher zur Schule: Münchner Bündnis fordert flächendeckendes Tempo 30

(München, den 11. September 2013)
 

Tempo 30 vor Schulen reicht nicht!

Anlässlich des Schulanfangs am 12. September fordert ein Münchner Bündnis aus elf lokalen Umwelt- und Verkehrsverbänden, Parteien und BürgerInnen, zum Schutz der SchulanfängerInnen Tempo 30 dauerhaft als Regelgeschwindigkeit auf allen Münchner Straßen einzurichten - nicht nur rund um Schulen.
Ausnahmen sollen nur dort möglich sein, wo eine höhere Geschwindigkeit wenig Gefahr birgt, beispielsweise auf abgeschirmten Teilen des Mittleren Rings. So will das Bündnis die schwächsten VerkehrsteilnehmerInnen schützen. Kinder benötigen in besonderem Maße Aufmerksamkeit und Rücksicht, da sie „richtiges“ Verhalten im Verkehr erst lernen müssen. Vor allem die 10.446 SchulanfängerInnen der insgesamt rund 170.000 Münchner SchülerInnen sind im Straßenverkehr gefährdet. Sie werden ihren Schulweg am 12. September zum ersten Mal gehen und verfügen über wenig Erfahrung mit dem Straßenverkehr. Für sie stellen schnell fahrende Autos eine große Gefahr dar. Grundschüler können nach einer 2010 veröffentlichten Studie von Wissenschaftlern der Royal Holloway University of London nur vorbeifahrende PKWs mit einer Geschwindigkeit von maximal 30 km/h richtig einschätzen. Autos, die mit 50 bis 60 km/h auf sie zufahren, schätzen sie weiter entfernt ein, als diese wirklich sind. Dies führt zu gefährlichen Straßenüberquerungen - und ist Ursache vieler Unfälle. Eine Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit wäre eine effektive Maßnahme, junge VerkehrsteilnehmerInnen im Straßenverkehr zu schützen. Denn der Anhalteweg bei Tempo 30 verkürzt sich im Vergleich zu Tempo 50 um die Hälfte. Außerdem können Autofahrer bei Tempo 30 ihr Umfeld besser wahrnehmen, so dass mehr Zeit zum Reagieren bleibt.
Auf Münchens Straßen sind täglich über eine Million Autos unterwegs - und rund 150.000 Kinder. Wer sie schützen will und eine Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit unterstützenswert findet, kann unter www.30kmh.eu die Europäische Bürgerinitiative „30kmh – macht die Straßen lebenswert!“ unterschreiben.

Hintergrund:

Das Münchner Bündnis für Tempo 30 ist ein Zusammenschluss aus elf lokalen Umwelt- undVerkehrsverbänden, Parteien und engagierten BürgerInnen. Das Bündnis setzt sich für mehrSicherheit im Straßenverkehr, weniger Lärmbelastung und mehr Umweltschutz in München ein. Esfordert die Einführung von Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit, damit Münchenlebenswerter wird. Wer sich als Privatperson oder Organisation dem Bündnis für Tempo 30 inMünchen anschließen möchte, ist herzlich willkommen. Mehr Infos auf www.greencity.de/tempo30.

 

Ihre Ansprechpartner:

Die SprecherInnen des Münchner Bündnisses für Tempo 30
Julia Fröbel, Green City e.V.
Mail: julia.froebel@greencity.de, Tel: (089) 890 668 -319
Martin Glas, ADFC München
Mail: martin.glas@adfc-muenchen.de, Tel: 0176 78037202
Gunhild Preuß-Bayer, Gesundheitsladen München e.V.
Mail: tag-gegen-laerm@gl-m.de, Tel: (089) 1891 -3720
Rolf Schiener, VCD, Kreisverband München
Mail: rolf_schiener@muenchen-mail.de, Tel: 0176 455341452

 

Zur Pressemitteilung

Pressemitteilung des AK Lärm zur Stadtratsvollversammlung am 26.6.2013

Stadtrat lehnt Tempo-30 zum Lärmschutz ab.

„Warum darf Tempo 30, die billigste und am schnellsten unsetzbare Maßnahme für Lärmschutz, nicht einmal auf einerVersuchsstrecke geprüft werden? Es ist beschämend, wie der Münchner Stadtrat die Gesundheit seiner Bürger den angenommenen Interessen der Autofahrer opfert. “fragt Gunhild Preuß-Bayer, die Vertreterin des Gesundheitsladen München im AK Lärm.

Tempo geht vor Gesundheitsschutz

Zur PM

Pressemitteilung zur Exkursion "Lärmschutz konkret"

Am 27. April, 13 - 18 Uhr führt der AK Lärm - ein gemeinsamer Arbeitskreis des Münchner Forum e.V. und des Gesundheitsladen München e.V. eine Bus-Exkursion durch. Die Veranstaltung ist gefördert über den Arbeitsring Lärm in der Deutschen Gesellschaft für Akustik.
Bitte beachten, begrenzte Platzzahl, Anmeldung erforderlich

PM hier

Programm für den Tag gegen Lärm 2013 ist da

Besonderer Hinweis auf die drei zentralen Veranstaltungen
23.4. Akustik macht Schule
24.4. Informationstag im Rathaus
27.4. Bus-Exkursion Lärmschutz konkret

Neue Broschüre "Patientenrechte - Ärztepflichten" ist im Gesundheitsladen erhältlich!

München, 27.03.2013

„Habe ich ein Recht auf Einsicht in meine Krankenakte? Worüber muss ich aufgeklärt werden? Gibt es ein Recht auf eine zweite Meinung? Was kann ich tun, wenn bei der Behandlung etwas schief gelaufen ist?“ Diese und weitere Fragen beantwortet eine druckfrische Broschüre, die seit heute im Gesundheitsladen München e.V. vorgehalten wird.

Am 26. Februar 2013 trat das Patientenrechtegesetz in Kraft, in dem die Rechte und Pflichten zwischen ÄrztInnen und PatientInnen im Bürgerlichen Gesetzbuch und Sozialgesetzbuch V niedergeschrieben wurden. In der Neuauflage der bewährten „Patientenrechte–Ärztepflichten“-Broschüre sind die Regelungen der Patienten-Arzt-Beziehung eingearbeitet und verständlich erläutert.
 
Abholung und Bestellung:
Gesundheitsladen München, Astallerstr. 14, 80339 München, Tel: 089/772565,
Fax: 089/7250474, mail: mail@gl-m.de
Schutzgebühr 3 € zzgl. 1 € Versand