Pressemitteilungen 2016

Patientenverfügung und Vorsorgeformen – Neue Beratungszeit im Gesundheitsladen München e.V.

München, 04.10.2016
„Das Thema beschäftigt mich schon lange. Aber es fällt mir auch ganz schön schwer, damit weiter zu kommen!“ – so oder ähnlich äußern sich Ratsuchende häufig, wenn sie wegen einer Patientenverfügung zu uns in die Patientenstelle
im Gesundheitsladen München e.V. kommen. Mit unseren bisherigen Angeboten unterstützen wir die Münchner Bürgerinnen und Bürger bei den ersten schwierigen Schritten. Das soll in Zukunft noch umfangreicher der Fall sein:


Ab dem 6. Oktober 2016, bietet der Gesundheitsladen immer donnerstags während der Öffnungszeit von 17 – 19 Uhr individuelle und kostenfreie Beratung zur Patientenverfügung und Vorsorgeformen an.

Eine vorherige Terminvereinbarung unter 089 – 77 25 65 ist erforderlich.


Für den Fall, dass durch Krankheit oder Unfall Betroffene nicht mehr in der Lage sind, selbständig zu entscheiden oder den eigenen Willen zu äußern, möchten sie Vorsorge treffen. Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht
sind ein geeigneter Weg, den eigenen Willen womöglich rechtlich bindend festzulegen und seine Beachtung sicher zu stellen.


Das Thema Patientenverfügung und Vorsorgeformen gehört seit vielen Jahren fest zu unserem Angebot. Wir halten dazu regelmäßig Vorträge in unserer Geschäftsstelle und werden von vielen kommunalen Einrichtungen als Referentinnen angefragt. Seit Längerem beobachten wir in unserer Patientenstelle einen steigenden Beratungsbedarf. Das neue Angebot wird diesem Umstand gerecht und entlastet die Öffnungszeiten der Patientenstelle.

 

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Das Recht auf ärztliche Zweitmeinung bei planbaren Operationen jährt sich und wird dennoch bisher nicht umgesetzt

München, den 21.07.2016

Pressemitteilung des Gesundheitsladen München zu: "Operation tatsächlich notwendig?"

Patienten haben seit Sommer 2015 einen rechtlichen Zweitmeinungsanspruch bei planbaren und mengenanfälligen Operationen (OP), wie Hüftprothesen oder Bypässen.

Dieser soll sicher stellen, dass nur medizinisch notwendige Eingriffe durchgeführt werden und keine wirtschaftlichen Interessen des Operateurs im Vordergrund stehen.

Das neue Gesetz nach § 27 b Sozialgesetzbuch V wird im Detail durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gestaltet. Die Ausführungsrichtlinien, wie die Festlegung welche Operationen mit „planbar und mengenanfällig“ gemeint sind und über welche Qualifikationen der Zweitmeinungsgeber verfügen sollte, stehen noch aus.

Obwohl der Rechtsanspruch seit einem Jahr besteht, gibt es in der Praxis das formalisierte Zweitmeinungsmodell noch nicht.

Bisher haben Patienten über die freie Arztwahl die Möglichkeit auf Einholen eine weitere ärztliche Einschätzung zu ihrer Erkrankung und Behandlung einzuholen. Allerdings gibt es hier keine Verpflichtung des erstberatenden Arztes den Patienten auf eine Zweimeinung hinzuweisen.

Die PatientenberaterInnen im Gesundheitsladen München e.V. halten das neue Gesetz für sinnvoll, um Patienten vor nicht zwingend notwendigen OPs zu schützen. „Solange Krankenhäuser wirtschaftlich arbeiten müssen, kann es zu Mengenausweitungen bei Operationen kommen. Eine unabhängige zweite ärztliche Beurteilung erhöht die Patientensicherheit“ , so Beraterin Carola Sraier.

Das neue Zweitmeinungsgesetz ist noch nicht umgesetzt und könnte noch patientenorientierter gestaltet werden. Dafür sollte es sich nicht nur auf planbare Operationen begrenzen, sondern auch für intensive medikamentöse Behandlungen und Selbstzahlerleistungen wie Zahnersatz und Individuelle Gesundheitsleistungen gelten.

Gesundheitsladen München fordert Schlichtungsstelle für Konflikte bei Selbstzahlerleistungen/IGeL und Zertifikat "Igelfreie Praxen"

München, 12.07.2016

Pressemitteilung Gesundheitsladen München zu „IGeL-Monitor: Patienten werden über Schaden von IGeL kaum informiert“

Die Patientenberatungsstellen im gemeinnützigen Informations- und Kommunikationszentrum Gesundheitsladen München e.V. sehen sich in ihrer Kritik an den Selbstzahlerleistungen IGeL bestätigt.

„In unserer Beratung hören wir immer wieder, dass über diese IGeL-Leistungen zu wenig aufgeklärt wird. Die Patienten verstehen nicht, warum sie neben ihren Beiträgen an die Kasse auch noch hohe Beträge selber zahlen sollen,“ so Peter Friemelt, Patientenberater im Gesundheitsladen.

Viele Patienten fühlen sich unter Druck gesetzt, wenn der Arzt mit dem Argument: „Das sollte Ihnen Ihre Gesundheit schon wert sein“ eine Selbstzahlerleistung anpreist.

Die Initiative für die Selbstzahlerleistung geht fast immer vom Arzt aus, obwohl die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns eindeutig sagt, dass das so nicht in Ordnung ist

„Die Initiative für die Privatbehandlung muss vom Patienten ausgehen. Der Vertragsarzt oder -psychotherapeut darf dem GKV-Patienten die private Behandlung weder vorschlagen noch ihn in irgendeiner anderen Form in diese Richtung drängen.“

(Quelle: „Informationen zur Privatliquidation bei GKV-Versicherten mit IGeL-Liste“, Seite 14, KVB 2014).

Viele Ärzte informieren offensiv im Wartezimmer (u.a durch Filme) oder die Patienten bekommen von der Sprechstundenhilfe gleich eine Liste zum Ankreuzen ausgehändigt.

„Das ist ein eindeutiger Regelverstoß, der aber nicht geahndet wird“ so Friemelt weiter.

Ein weiteres Problem ist, dass die Patienten durch den erlebten Druck die Beziehung zu Ärzten verschlechtert sehen.

IGeL-Leistungen sind ein grundsätzlicher Streitpunkt. Das Vertrauen in unser Gesundheitssystem und in die Ärzte wird geschmälert.

Peter Friemelt bedauert das sehr: „Die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärzte sollten der Garant sein für ein hochwertiges beitragsfinanziertes Gesundheitswesen. Aber durch die IGeL sind Konflikte teilweise so verhärtet, dass es vors Gericht geht.“

Das kann und will sich nicht jede/r leisten. Zur Konfliktregulierung fordert der Gesundheitsladen deshalb die Einrichtung von Schlichtungsstellen für Igel-Leistungen. Angebunden sein sollten sie beim bayerischen Patientenbeauftragten oder beim Gesundheitsministerium.

Friemelt benennt noch ein anderes Thema: „Patienten können nicht erkennen, welcher Arzt sich am Igeln nicht beteiligen will!“

Deshalb möchte der Verein ein offizielles Zertifikat „Igelfreie Praxis“ einführen, an dem Patienten leicht erkennen können, dass an den zertifizierten Praxen keine Selbstzahlerleistungen angeboten werden.

 

Neuauflage der Broschüre „Patientenrechte-Ärztepflichten“

München, 01.03.2016

„Patienten müssen ihre Rechte kennen, um sie durchsetzen zu können!“, so
Adelheid Schulte - Bocholt vom Gesundheitsladen München e.V.,
Patientenberatungsstelle. „Daher haben wir die Broschüre „Patientenrechte -
Ärztepflichten“ komplett überarbeitet, als Geschenk zum ‚dritten Geburtstag’ des
Patientenrechtegesetzes“, so Schulte - Bocholt weiter.

Habe ich ein Recht auf Einsicht in meine Krankenakte? Worüber muss ich
aufgeklärt werden? Gibt es ein Recht auf eine zweite Arztmeinung? Was kann ich
tun, wenn bei der Behandlung etwas schief gelaufen ist? Diese und weitere Fragen
greift die Broschüre laienverständlich auf und enthält wertvolle Praxistipps. Im
Gesundheitsladen München kann diese für drei Euro bezogen werden.

Am 26. Februar 2013 trat das Patientenrechtegesetz in Kraft, in dem die Rechte
und Pflichten zwischen ÄrztInnen und PatientInnen im Bürgerlichen Gesetzbuch
und Sozialgesetzbuch V niedergeschrieben wurden. Obwohl nunmehr schon seit
drei Jahren in Kraft, gibt es noch immer viele Probleme bei der Umsetzung im
Alltag von Patienten und Versicherten.

Abholung und Bestellung:
Gesundheitsladen München, Astallerstr. 14, 80339 München, Tel: 089/772565,
Fax: 089/7250474, mail: mail@gl-m.de
Schutzgebühr 3 Euro zzgl. 1 Euro Versand