Lärmaktionsplanung in München

Durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie von 2002 sind alle EU-Staaten in der Pflicht, den Umgebungslärm zu messen, zu veröffentlichen und unter Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufzustellen. Lärmkarten und Lärmaktionspläne sind alle 5 Jahre zu überprürfen, zu aktualisieren und ggfs. anzupassen.

Die Stadt München ist laut Gesetzgeber zuständig für den Verkehrslärm auf Straßen und den städtischen schienengebundenen Verkehr. Eisenbahnlärm, Lärm auf Autobahnen und Fluglärm fallen nicht in ihren Verantwortungsbereich.

 

Stand der Lärmaktionsplanung in München

Lärmkartierung

2007 veröffentlichte die Stadt München eine erste Lärmkarte. 2012 erstellte das LfU (Landesamt für Umwelt) eine neue Lärmkarte. 2019 erschien die nächste aktualisierte Version.

Lärmaktionsplanung

Mit deutlicher Verspätung wurde 2013 der 1. Lärmaktionsplan für München verabschiedet.

2015 wurden 20 Untersuchungsgebiete für die 1. Fortschreibung im Stadtrat vorgestellt, das Thema aber nicht weiter forciert.

2021 erschien ein Bericht zur dritten Runde der Lärmaktionsplanung. Grundlage war die Überprüfung der Daten aus den alten und neuen Lärmkarten. Demnach sind die Betroffenenzahlen insgesamt gesunken und die Lärmbelastung ist durch mittlerweile umgesetzte Maßnahmen in vielen Gebieten zurückgegangen. So sei eine Bearbeitung des Lärmaktionsplanes 2013 nicht erforderlich und der LAP von 2013 behält seine Gültigkeit. Die Ergebnisse einer online-Befragung der Münchner Bürger*innen im Frühjahr 2021 wurden eingearbeitet.

Im November 2021 hat der Stadtrat die Mittel für die Lärmaktionsplanung - 4. Runde bereitgestellt, die 2022- 2024 erstellt werden soll.

 

Kontakt

Gunhild Preuß-Bayer, Barbara Dicker, Kerstin Drebinger

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