Wofür ist die Stadt München zuständig?
Die Stadt München ist für die Lärmaktionsplanung an städtischen Straßen, Trambahnstrecken und oberirdischen U-Bahnlinien verantwortlich.
Die Lärmkarten dazu sind
hier
Sie finden Karten für Straßenlärm, Schienenlärm (U-Bahn und Tram) sowie Gewerbelärm einiger weniger Firmen.
Nicht zuständig ist die Stadt für Lärm von S-Bahnen und Eisenbahnen sowie Fluglärm
Vorgehen der Stadt
München wählte 24 Straßenabschnitte mit besonders viel Lärm und besonders vielen Anwohnern aus, um dafür in der ersten Stufe Lärmminderungsmaßnahmen zu planen bzw. umzusetzen. Die ausgewählten Straßenabschnitte "24 Untersuchungsgebiete (1,8 MB, PDF)" finden Sie
hier
Beteiligung der Öffentlichkeit
2010 gab es 4 Bürgerforen zu diesen Straßenabschnitten. Die Protokolle sind
hier herunterladbar. Weitere Anregungen wurden online vorgetragen. Sie wurden anschließend fachlich bewertet. Das Ergebnis "Bürgervorschläge und deren Bewertung (0,8 MB, PDF)" ist
hier.
Fazit der Bürgerbeteiligung: Die meisten der sehr vielseitigen Bürgervorschläge sind nicht in den Lärmaktionsplan eingegangen.
Entwurf für den Stadtrat
Das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) legte dem Stadtrat im November 2011 den Entwurf für den Lärmaktionsplan (LAP) vor.
hier
Am 25. April 2012 nahm der Umweltausschuss im Stadtrat den LAP zur Kenntnis und schlug vor, die Maßnahme "Prüfung von Tempo 30 auf 10 ausgewählten Straßenabschnitten (teilweise nur nachts/nur für LKW)" ersatzlos herauszustreichen.
Das RGU legte am 18. Mai 2012 den wenig veränderten Entwurf der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vor. Die Bürger konnten sich dazu äußern.
hier (34,1 MB, PDF) http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Laerm/Laermminderungsplanung/Laermaktionsplanung.html
Zur Zeit befindet er sich noch in Überarbeitung, rund um Ostern gingen Schreiben an Bürger, die sich zum LAP geäußert hatten.
Ein Stadtratsbeschluss ist für 2013 zu erwarten.
AKTUELL
Wir warten auf die Stadtratsentscheidung zum ersten Lärmaktionsplan, bisher gibt es nur einen Entwurf. Gemäß EU-Vorgaben muss er alle 5 Jahre erneut auf den Prüfstand gestellt und fortgeschrieben werden.
Informationen zum Entwurf des Lärmaktionsplan und zur Auslegung werden auch auf den Internetseiten des RGU veröffentlicht.
Basisinformationen und ein Vortrag
hier => Die umfangreichen Dokumente finden Sie
hier.
Materialien und Hilfestellung für Stellungnahmen
Der "Arbeitskreis Lärm" (Münchner Forum und Gesundheitsladen) befasst sich mit den Planungen.
Der Arbeitskreis stellte fest: „Der nun vorliegende Lärmaktionsplan verschiebt konkrete Entscheidungen weiterhin, wirklich wirksame Maßnahmen fehlen und die Bürgerbeteiligung scheint ins Leere gelaufen zu sein.“
Siehe hierzu Pressemitteilung vom
28. Jan. 2012: Lärmschutz ja, aber ...
hier:
1. März 2012: München lebenswert machen
hier
Am 17. April lud der Arbeitskreis die Stadtratsfraktionen zu einer Podiumsdiskussion "Selbstbestimmt oder lärmbestimmt" ein.
Bericht aus Standpunkte 5-2012
Der AK Lärm bietet Ihnen fachliche Unterstützung an.
Mit eigenem Know-how und mit Hilfe externer Fachleute beantwortet er gern Ihre Fragen.
Außerdem erhalten Sie verschiedene Informationsbroschüren, über
Internet oder als gedruckte Broschüre.
Kontaktadresse:
Gunhild Preuß-Bayer, Gesundheitsladen München e.V., Waltherstr. 16a, 80337 München, Tel. 1891 3720, Mail: tag-gegen-laerm@gesundheitsladen-muenchen.de
Mitdenken lohnt sich für alle
Auf längere Sicht sind alle Stadtbezirke betroffen
Wenn Ihr Bezirk 2010 an einem der öffentlichen Bürgerforen teilgenommen hat, beachten Sie bitte die Ihren Stadtteil betreffenden Teile in den Protokollen der Bürgerforen und die entsprechenden Vorschläge im Entwurf.
- Wurden Ihre Vorschläge aufgegriffen und befriedigend eingearbeitet?
Ab 2013 werden nach EU-Richtlinie weitere Straßen in die Lärmminderungsplanung einbezogen. Die jetzt vorliegenden Vorschläge und/oder neue Lärmminderungs-Maßnahmen werden dann vermutlich auch in weiteren Gebieten geprüft werden.
- Welche Maßnahmen sind für Ihren Stadtteil richtig?
